1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind auf alle Verträge über die Lieferung von Waren und Arbeitsleistungen durch die Firma Hiebel&Hess VertriebsgmbH (im Folgenden: Verkäufer oder Auftragnehmer) an ihre Vertragspartner (im Folgenden: Käufer oder Auftraggeber) anzuwenden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In laufenden Geschäftsbedingungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderweitige Regelungen getroffen werden.
2. Angebote
Kostenvoranschläge und Angebote (mündlich oder schriftlich) sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Die mit dem Angebot übergebenen Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maßangaben und deren rechnerische Grundlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Abschlüsse mit Vertretern sind für den Käufer bindend, für den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung.
3. Bestellungen und Vertragsabschluss
Eine Bestellung wird entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung des Auftrages angenommen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Waren und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer und Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber und Käufer eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder aus ungenauen bzw. mündlichen Angaben des Auftraggebers ergeben. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Käufers, die Tauglichkeit unserer Produkte für seine Zwecke zu prüfen.
4. Preisgestaltung
Unsere Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
Sie verstehen sich grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und unverzollt (Ausland). Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten (z.B. Frachterhöhungen, Lohn- und Rohstoffpreiserhöhungen etc.) oder unsere Abgaben erhöhen oder neu eingeführt werden, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist. Preisangaben verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Bestellwert bis 100,00 Euro erhebt der Verkäufer einen Mindermengenzuschlag von 15,00 Euro.
5. Versand
Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auch Frankolieferungen erfolgen unversichert und auf Gefahr des Empfängers. Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften erteilt werden, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen.
6. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können daher wegen der Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden. „Auf Abruf“ bestellte Waren sind längstens inner- halb eines halben Jahres vom Datum der Bestellung an abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist, oder etwaigen anders lautenden Vereinbarungen, steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren und vollen Schadenersatz zu fordern.
Unvorhergesehene Ereignisse, die zu einer Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit führen, berechtigen den Auftragnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt netto fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen als vereinbart. Bei Nichteinhaltung können wir die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen den Betrieb des Käufers zu betreten und die gelieferte Ware wegzunehmen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht gezahlt, so werden auch alle übrigen noch offen stehenden Rechnungsbeträge zur Zahlung fällig, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung, des außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs oder der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers sind alle etwa gewährten Rabatte, Boni und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig. Die Zurückbehaltung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.
8. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate bei einschichtigem und 3 Monate bei mehrschichtigem Betrieb und läuft im Falle der Versendung der Ware vom Tage des Versandes, sonst vom Tage der Übernahme an. Der Käufer hat die Gewährleistungsanforderung unverzüglich binnen 5 Tagen nach Auftreten des Mangels mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Wird dieser vom Verkäufer anerkannt, hat der Käufer die Ware unverzüglich zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, verwirkt er den Gewährleistungsanspruch. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Bei nachhaltig fehlgeschlagener Nachbesserung kann Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) verlangt werden.
b) Wir leisten Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material und gute Ausführung der von uns gelieferten Maschinen, indem wir uns verpflichten, alle Teile, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl zu reparieren oder umzutauschen. Dabei werden die Ersatzteile von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Beschädigung infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung übernehmen wir keine Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in allen Fällen reine Verschleißteile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind ohne Veränderung oder Nacharbeit kostenlos franko einzusenden. Durch eine Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert, sie endet auch für die Ersatzteile und die Garantiereparatur zum gleichen Zeitpunkt wie für den ganzen Liefergegenstand.
c) Der Verkäufer steht nicht für die Richtigkeit der mit von ihm gelieferten Messgeräten erzielten Messergebnisse als solche ein, da für ein Messergebnis stets auch eine Vielzahl von Faktoren (etwa fehlerfreie Bedienung, Raumklima, Eichung, etc.) maßgeblich ist, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat.
d) Für Störungen, die durch mangelhafte Einbauverhältnisse oder unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber auftreten, übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung.
e) Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden.
f) Zum Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle, weder aus Gründen der Gewährleistung noch aus sonstigen Gründen verpflichtet. Indirekte oder Folgeschäden werden nicht ersetzt.
g) Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr übernommen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann der Verkäufer unter gleichzeitiger Einräumung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder Besitzstörung reagieren. Der Käufer hat des Weiteren Ersatz für etwaige eingetretene Beschädigungen sowie für sonstigen, durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen, Schaden zu leisten. Die Höhe der Beschädigung und der Wertminderung wird ausschließlich durch uns fachmännisch festgestellt. Der Käufer hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden, Kaufpreisteiles. Eine Verzinsung desselben erfolgt nicht.
10. Reparaturen
Die reparierte Ware kann nur gegen Bezahlung der Reparaturkosten und allfälliger Nebenspesen ausgefolgt werden; eine Übersendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und stets auf dessen Gefahr und Kosten. Bei Reparaturaufträgen erstreckt sich unsere Gewährleistung nur auf die sachgemäße Ausführung der Reparatur und die bei der Reparatur erneuerten Teile, nicht auf das reparierte Gerät selbst. Im Übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Lieferung.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten unser Eigentum. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Der Käufer ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Waren, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels Einschreiben anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden.
12. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche ist St.Pölten.
Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so soll der ungültige Teil entfallen. Die übrigen Bestimmungen jedoch weiter gelten, soweit sie selbständig und sinnvoll bleiben.